EEwärmeG - Energiewärmegesetz
 
 

EEwärmeG - Energiewärmegesetz

Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien zu fördern.

Am 5. Dezember 2008 begann offiziell die Zeitrechung für das geförderte EEWärmeG, das Deutschlands Vorreiterrolle beim Klimaschutz unterstreichen soll.

 

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel erklärte dazu: „Wir machen mit dem Paket Deutschland fit für Zukunft. Wir setzen auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Das sind Exporttechnologien, damit schaffen wir Jobs in Deutschland. Außerdem sichern wir uns für die Zukunft vor: eine Wirtschaft, die auf Effizienz und erneuerbare Energien setzt, ist nicht so verwundbar, wenn der Ölpreis auf über 100 Dollar pro Barrel steigt.“

 

Das Ziel der Regierung ist, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Kohlendioxid gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40 % zu reduzieren.

 

Deshalb setzt Kinzighaus nach dem EEWärmeG geförderte erneuerbare Energien ein:
In jedem Kinzighaus ist eine Solaranlage mit 0,04 qm Kollektorfläche pro qm beheizter Wohnfläche bereits im Standard enthalten!